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I. GELTUNGSBEREICH
1.
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise
Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in
diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen
und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff
„Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe:
Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
2.
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie
deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der
vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz
1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher
ist.
3.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung,
wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
II. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER,
VERJÄHRUNG
1.
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch
das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung
in Textform zu bestätigen.
2.
Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter
für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen
mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen
aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende
Erklärung des Dritten vorliegt.
3.
Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem
Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche
verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht
auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit
oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren
kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen
gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG,
AUFRECHNUNG
1.
Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer
bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2.
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und
die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten
bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für
vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an
Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche
Umsatzsteuer ein.
3.
Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten
nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer,
der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden
davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder
für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
4.
Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen
ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die
unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden
verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die
jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit
8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt
ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem
Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
5.
Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine
angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer
Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen.
Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im
Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder
Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen
Bestimmungen unberühr
6.
In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder
Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt,
auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender
Nummer 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung
oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung
zu verlangen.
7.
Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes
vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung
im Sinne vorstehender Nummer 5 für bestehende und künftige Forderungen
aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits
gemäß vorstehender Nummern 5 und/oder 6 geleistet wurde.
8.
Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen
Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder
verrechnen.
IV. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG,
STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS
(NO SHOW)
1.
Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen
Vertrag bedarf der Zustimmung des Hotels in Textform. Erfolgt
diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch
dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht
in Anspruch nimmt.
2.
Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien
Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der
Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder
Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht
des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin
sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel in Textform ausübt.
3.
Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das
Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer
sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die
Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich
vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen
des Hotels pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet,
mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen
mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements
zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte
Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden
ist.
V. RÜCKTRITT DES HOTELS
1.
Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb
einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann,
ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den
vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage
des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2.
Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummern 5 und/oder
6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach
Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist
nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom
Vertrag berechtigt.
3.
Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem
Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise
falls
- Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu
vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
-
Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher
Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden
oder zum Zweck seines Aufenthaltes, gebucht werden;
-
das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme
der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit
oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden
kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich
des Hotels zuzurechnen ist
- der Zweck bzw. der Anlass
des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
- ein Verstoß gegen
oben genannte Ziffer I Nummer 2 vorliegt.
4.
Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch
des Kunden auf Schadensersatz.
VI. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE
UND -RÜCKGABE
1.
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter
Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart
wurde.
2.
Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten
Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf
frühere Bereitstellung.
3.
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens
um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das
Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen
vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen
Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr
100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht
begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein
oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt
entstanden ist.
VII. HAFTUNG DES HOTELS
1.
Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag.
Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.
Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung
zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen
und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung
von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung
des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des
Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche
Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde
ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung
zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2.
Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den
gesetzlichen Bestimmungen. Danach ist die Haftung beschränkt
auf das Hundertfache des Zimmerpreises, jedoch höchstens € 3.500,--und
abweichend für Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten höchstens
bis zu € 800,--. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können
bis zu einem Höchstwert von € 3.000,-- im Hotel oder Zimmersafe
aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit
Gebrauch zu machen.
3.
Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf
einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt
wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen
oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder
rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel
nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für den
Ausschluss der Schadensersatzansprüche des Kunden gilt die Regelung
der vorstehenden Nummer 1, Sätze 2 bis 4 entsprechend.
4.
Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt.
Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit
Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung
und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben.
Für den Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Kunden gilt
die Regelung der vorstehenden Nummer 1, Sätze 2 bis 4 entsprechend.
VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme
oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform
erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden
sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort
ist der Standort des Hotels.
3.
Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten
– ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche
Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung
des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand
im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche
Sitz des Hotels.
4.
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und
des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen
gelten die gesetzlichen Vorschriften.
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